Mit nachfolgenden Anbietern haben Sie die Möglichkeit,
Ihr Wunschrad kostengünstig über Ihren Arbeitgeber
zu beziehen und dieses für Arbeitswege und in Ihrer Freizeit zu nutzen.
Sie zahlen Ihr Fahrrad bequem
über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung als sogenannte Gehaltsumwandlung und sparen dabei Geld durch steuerliche
Vorteile. Denn dank einer Steuerregelung aus dem Jahre 2012 gilt das Dienstwagenprinzip (1 % Regelung) in ähnlicher Weise
auch für Fahrräder und E-Bikes.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gern.